Pfui! Nicht anfassen! Pfoten weg! Crinum Latifolium ist giftig und wurde bereits gegossen und gefüttert. Für alles Andere benutzen Sie bitte die Toilette oder den Mülleimer!

Pfui! Nicht anfassen! Pfoten weg! Crinum Latifolium ist giftig und wurde bereits gegossen und gefüttert. Für alles Andere benutzen Sie bitte die Toilette oder den Mülleimer!

DER MANN WO GAR KEIN FELD HAT UND GANZ VIEL TOLLE SACHEN KANN

Datenschutz

Logfiledaten

Dazu ist es notwendig, die IP-Adressen der Rechner der Nutzerinnen und Nutzer seiner Website zu erfassen, um so überhaupt erst die einzelnen Rechner und damit die Datenzugriffe voneinander unterscheiden zu können. Er kann damit aber die Nutzerinnen und Nutzer wie schon unter der Überschrift "IP-Adressen" erklärt nicht identifizieren.

Die erfassten IP-Adressen werden nach der Auswertung der Statistik wieder gelöscht, wenn sie nicht zu Beweiszwecken länger gespeichert werden müssen, und vor Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte geschützt.

Weil aber die genannten Gründe für diese Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser personenbezogener Daten gemäß § 36 BDSG iVm Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DS-GVO" zwingende, schutzwürdige Gründe" darstellen, "die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen", kann die betroffene Person keinen Widerspruch gegen eine so begründete Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten einlegen, solange nicht feststeht, dass der Grund hierfür weggefallen ist. Diese Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DS-GVO auch rechtmäßig, weil sie zur "Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen" und von "Dritten", nämlich zum Beispiel Schutz vor Schaden, "erforderlich" ist. Solange damit verbundene Rechtsansprüche zum Beispiel im oder für den Fall (versuchter) Sachbeschädigung iSd § 303 StGB oder (versuchter) Datenveränderung iSd § 303a StGB oder (versuchter) Computersabotage iSd § 303b StGB geltend gemacht, ausgeübt oder verteidigt werden, hat die oder der betroffene Nutzerin oder Nutzer gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO iVm Art. 17 Abs. 3 Buchstabe e DS-GVO auch nicht das Recht, die Löschung dieser personenbezogenen Daten zu verlangen. Die Daten müssen also nicht schon nach wenigen Tagen gelöscht werden, wenn zum Beispiel die Erkennung einer aus dem Ausland am Website-Server oder über diesen Server an einem elektrotechnischen Datenverarbeitungs-Endgerät begangenen Straftat wie (versuchter) Sachbeschädigung, (versuchter) Datenveränderung oder (versuchter) Computersabotage wegen der Komplexität der technischen Vorgehensweise der/des Straftäter/in(nen) und der Dauer der notwendigen komplizierten technischen

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